Adressanforderungen bpost (Belgien)
Briefe nach Belgien werden, nachdem sie gedruckt wurden, an bpost für die Zustellung weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt liegt die weitere Verantwortung bei bpost. Damit Ihre Briefe reibungslos und zu den vereinbarten Preisen durch bpost verarbeitet werden können, ist es wichtig, dass die Empfängeradressen spezifische Anforderungen einhalten.
Die wichtigsten Adressanforderungen von bpost haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Um unsere Kunden bestmöglich bei der Einhaltung dieser Anforderungen zu unterstützen, überprüft Pingen seit dem 1. April 2025 bei Briefen nach Belgien die Empfängeradresse auf zusätzliche Anforderungen. Zu der Adressüberprüfung von Pingen
Sollte es bei der Verarbeitung der Empfängeradresse zu Problemen kommen, kann bpost den Brief zurückweisen oder nur gegen einen Aufpreis befördern. In solchen Fällen erfolgt keine Kostenrückerstattung, da der Absender für die korrekte Adressierung verantwortlich ist und die Kosten den zusätzlichen Aufwand der Verarbeitung abdecken. Um sicherzustellen, dass die Adresse den postalischen Adressanforderungen entspricht, empfehlen wir, einen Testbrief über Pingen zu versenden und die erfolgreiche Zustellung zu überprüfen. Auf diese Weise können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, um eine reibungslose Zustellung zu gewährleisten.
Adressanforderungen bpost:
Adressaufbau
Damit die Empfängeradresse durch bpost verarbeitet werden kann, muss folgende Reihenfolge eingehalten werden:
- Anrede (optional), Name des Empfängers
- Weitere Empfängerbezeichnungen (optional)
- Firmenname (optional)
- Straße und Hausnummer mit Boxnummer (optional) bzw. Postfach und Postfachnummer in einer Zeile in dieser Reihenfolge angeben. Zusatzangaben wie Gebäude, Eingang, Stockwerk und weitere Angabe müssen auf der Adresszeile darüber angegeben werden.
- 4-stellige Postleitzahl und Bestimmungsort in einer Zeile in dieser Reihenfolge, ohne eine Komma-Trennung zwischen Postleitzahl und Bestimmungsort. Auf zusätzliche Angaben zum Empfängerland (Länderkennzeichen oder ISO-Kennung) muss zwingend verzichtet werden.
Über folgenden Link lassen sich Adressen direkt von bpost prüfen und in der korrekten Schreibweise ausgeben: www.bpost.be/en/addressing-address-validation-tool
In der Regel von bpost akzeptiert:
In der Regel von bpost nicht akzeptiert:
Schriften
bpost gibt spezifische Angaben für die Schriftformatierung vor:
Schriftgröße (Versalhöhe)
- Mindestens: 10 pt
- Höchstens: 17 pt
- Empfohlene Schriftgröße: 10 pt bis 12 pt im Schriftschnitt «regular» (normal)
Zeichenabstand
Ende eines Zeichens bis zum Anfang eines nächsten Zeichens:
- Mindestens: 0,35 mm
- Höchstens: 2,0 mm
Wortabstand
Der Abstand zwischen Ziffernblöcken und Wörtern:
- Höchstens: 2,0 mm
- In der Regel ein Leerzeichen
Schriftart & Farbe
Damit die Empfängeradresse gut gelesen werden kann, ist eine klare Schrift mit einer gut lesbaren Schriftgröße zwingend erforderlich.
- Empfohlene Schriftarten: Arial, Helvetica oder Verdana
- Einheitliche Schrift
- Schriftfarbe: Schwarz
- Keine Kursivschriften oder Zierschriften
- Keine Serifenschrift
- Keine Negativ- oder Fettschriften
- Keine Schriften mit zusammenhängenden Buchstaben
- Keine 3D oder schattierte Schriften
In der Regel von bpost nicht akzeptiert:
Weitere Feinheiten zur Gestaltung:
bpost gibt weitere Anforderungen zur Adressgestaltung vor:
- Mindestens drei, maximal sieben Zeilen
- Adresse muss linksbündig geschrieben sein
- Adresse muss einheitlich in der selben Sprache geschrieben sein
- Keine Sonderzeichen verwenden wie z.B. (Anführungszeichen, Klammern, Ausrufe- und Fragezeichen oder auch /’, ‘#’, ‘&’, ‘§’ , ‘n°’, ‘nr’, etc.)
- Keine Linien, Unterstreichungen oder Umrahmungen in der Adresse
- Keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen
- Weder Postleitzahl noch Ort unterstreichen oder gesperrt schreiben
- Einsatz von ausschließlich lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern.
In der Regel von bpost nicht akzeptiert:
Eine ausführliche Dokumentation der Anforderungen von bpost finden Sie hier.
Adressüberprüfung bei Pingen (seit dem 1. April 2025)
Um Ihnen zu helfen, die Anforderungen von bpost zu erfüllen, überprüft Pingen ab dem 1. April 2025 bei Briefen nach Belgien die Empfängeradresse zusätzlich auf die Einhaltung weiterer Anforderungen.
Sollte Pingen erkennen, dass ein Dokument die Adressanforderungen nicht einhält, bekommt es nach dem Upload den Status "Aktion erforderlich". Über die "Deckblatt-Funktion" lässt sich die Empfängeradresse direkt über Pingen korrigieren. Mit dieser Funktion wird automatisch eine neue Seite vor das betreffende Dokument hinzugefügt. Hierbei kann die Adresse unter Einhaltung der Adressanforderungen erneut eingegeben und so auf dem Deckblatt platziert werden.
Folgende Anforderungen werden ab dem 1. April 2025 in Pingen überprüft:
Unerlaubte Inhalte in der Postleitzahl Zeile
In der Adresszeile mit der Postleitzahl und dem Ort muss die Postleitzahl jeweils vor dem Ort stehen. Zudem darf sich kein Zeichen (wie z.B. Komma oder Bindestrich) zwischen der Postleitzahl und dem Ort befinden. Beide Informationen müssen mit einem Leerzeichen getrennt sein. Pingen prüft, ob die Reihenfolge stimmt und sich ein Leerzeichen nach der Postleitzahl befindet.
Zudem sollten Länderbezeichnungen vor der Postleitzahl wie beispielsweise BE- oder B- vermieden werden, da diese seitens bpost nicht mehr akzeptiert werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass auf der Zeile mit der Postleitzahl einzig die Postleitzahl und der Ort stehen und diese durch einen Leerschlag getrennt sind. Also z.B. 9050 Gent (und nicht "9050, Gent" bzw. "B-9050 Gent" bzw. "B-9050 Gent" oder "Gent 9050").
Zu wenig Adresszeilen
bpost gibt vor, eine Adresse jeweils aus mindestens 3 Adresszeilen bestehen muss. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob die Adresse aus genügend Adresszeilen besteht.
Bitte stellen Sie sicher, dass die verschiedenen Adresszeilen korrekt getrennt sind und die Adresse aus mindestens 3 Adresszeilen besteht.
Postleitzahl ist nicht 4-stellig
In Belgien gelten Postleitzahlen, die nicht 4-stelllig sind, als ungültig. Sollte eine Empfängeradresse eine Postleitzahl mit weniger oder mehr als 4 Stellen haben, wird diese von Pingen abgelehnt. Pingen prüft, ob auf der letzten bzw. zweitletzten Adresszeile eine 4-stellige Postleitzahl steht.
Bitte stellen Sie sicher, dass die PLZ eine durchgehende 4-stellige Zahl ist. Also z.B. 9050 Gent (und nicht "905 Gent" bzw. "9 050 Gent" oder "9’050 Gent").
Nicht unterstützter ISO-Ländercode
Die Schreibweise BE-9050 Gent (also ISO2 Ländercode vor der PLZ) wird von bpost seit mehreren Jahren nicht mehr unterstützt. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob sich auf der Zeile mit der Postleitzahl ein ISO2 Ländercode (wie z.B. "BE-") befindet.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Länderbezeichnung auf der letzten Adresszeile steht und die Adresszeile mit der PLZ keine Länderbezeichnung hat. Also z.B. 9050 Gent (und nicht "BE-9050 Gent").
Länderbezeichnung auf der Postleitzahl Zeile
bpost gibt vor, dass das Land jeweils als einziger Inhalt auf der letzten Adresszeile stehen soll. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob sich auf der Zeile mit der Postleitzahl eine Länderbezeichnung (wie z.B. "Belgien" bzw. "België" bzw. "Belgium" bzw. "Belgique" oder "Schweiz") befindet.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Länderbezeichnung auf der letzten Adresszeile steht und die Adresszeile mit der PLZ keine Länderbezeichnung hat. Also z.B. 9050 Gent (und nicht "9050 Gent Belgien" bzw. "9050 Gent, België" oder "3000 Bern, Schweiz").
Länderbezeichnung in der letzten Adresszeile
bpost gibt vor, dass bei lokalen Briefen nach Belgien der Ländername nicht in der Adresse angegeben werden soll. Pingen überprüft, ob Belgien als Zielland bei lokalen Briefen angegeben ist.
Für Organisationen mit dem Standardempfängerland Belgien: Bitte stellen Sie sicher, dass kein Ländername (wie "Belgium", "België" oder "Belgien") in der letzten Adresszeile steht.
Unerlaubte Adressstruktur (Demnächst)
Beim Versand nach Belgien muss zwingend ein Empfänger in der Adresse angegeben werden. Auch sind zwischen den verschiedenen Adresszeilen keine leeren Zeilen (bzw. Zeilen ohne Inhalt) erlaubt. Auf die Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer bzw. Postfach muss zwingend die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgen. Zudem dürfen weder die Angaben der Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer noch die Adresszeile mit der PLZ/Ort über mehrere Adresszeilen aufgeteilt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse einen Empfänger und keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen enthält, auf die Adresszeile mit dem Straßennamen bzw. Postfach die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgt und sowohl die Adresszeile mit dem Straßennamen wie auch die Adresszeile mit der PLZ/Ort so gekürzt werden, dass diese jeweils auf eine Adresszeile passen.
Wichtig:
Pingen kann aus technischen Gründen keine vollständige Verifizierung der Anforderung seitens bpost vornehmen. Die Adressprüfung seitens Pingen dient einzig der Unterstützung, diverse Probleme bereits vor dem Versand erkennen zu können. Es obliegt jedoch dem Absender sicher zu stellen, dass die über Pingen nach Belgien aufgegebenen Briefe den Bestimmungen von bpost entsprechen. Allfällige Mehraufwände aufgrund inkorrekter Adressierung werden seitens Pingen weiter verrechnet.
Hinweis: Die Abbildungen in diesem Beitrag sind nicht maßstabsgetreu.