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Adressanforderungen PostNL (Niederlande)

Briefe in die Niederlande werden, nachdem sie gedruckt wurden, an PostNL für die Zustellung weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt liegt die weitere Verantwortung bei PostNL. Damit Ihre Briefe reibungslos und zu den vereinbarten Preisen durch PostNL verarbeitet werden können, ist es wichtig, dass die Empfängeradressen spezifische Anforderungen einhalten.

Die wichtigsten Adressanforderungen von PostNL haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Um unsere Kunden bestmöglich bei der Einhaltung dieser Anforderungen zu unterstützen, überprüft Pingen seit dem 01. Juli 2024 bei Briefen in die Niederlande die Empfängeradresse auf zusätzliche Anforderungen. Zu der Adressüberprüfung von Pingen

Sollte es bei der Verarbeitung der Empfängeradresse zu Problemen kommen, kann PostNL den Brief zurückweisen oder nur gegen einen Aufpreis befördern. In solchen Fällen erfolgt keine Kostenrückerstattung, da der Absender für die korrekte Adressierung verantwortlich ist und die Kosten den zusätzlichen Aufwand der Verarbeitung abdecken. Um sicherzustellen, dass die Adresse den postalischen Adressanforderungen entspricht, empfehlen wir, einen Testbrief über Pingen zu versenden und die erfolgreiche Zustellung zu überprüfen. Auf diese Weise können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, um eine reibungslose Zustellung zu gewährleisten.

Adressanforderungen von PostNL:

Adressaufbau

Damit die Empfängeradresse durch die PostNL Post verarbeitet werden kann, muss folgende Reihenfolge eingehalten werden:

  • Anrede (optional)
  • Name des Empfängers oder der Firma
  • Weitere Empfängerbezeichnungen
  • Straße und Hausnummer bzw. Postfach und Postfachnummer in einer Zeile in dieser Reihenfolge angeben. Der Hausnummerzusatz ist mit einem Leerzeichen hinter der Hausnummer anzugeben. Sollte der Zusatz mit einer Zahl beginnen, ist ein Bindestrich zu verwenden.
  • 4-stellige Postleitzahl mit 2-Buchstaben und Bestimmungsort in Großbuchstaben in einer Zeile in dieser Reihenfolge. Auf zusätzliche Angaben zum Empfängerland (Länderkennzeichen oder ISO-Kennung) muss zwingend verzichtet werden.

In der Regel von PostNL akzeptiert:

In der Regel von PostNL nicht akzeptiert:

Schriften

PostNL gibt spezifische Angaben für die Schriftformatierung vor:

Schriftgröße (Versalhöhe)

  • Mindestens: 7pt
  • Höchstens: 17pt
  • Bei einer Schriftgrösse von 7 pt bis 10 pt Anschrift in Großbuchstaben
  • Empfohlene Schriftgröße: 10 pt bis 12 pt im Schriftschnitt "regular" (normal)

Zeichenabstand

Ende eines Zeichens bis zum Anfang eines nächsten Zeichens:

  • Mindestens: 0,2 mm
  • Höchstens: 0,4 mm

Wortabstand

Der Abstand zwischen Ziffernblöcken und Wörtern:

  • Höchstens: 10 mm
  • In der Regel ein oder zwei Leerzeichen

Zeilenabstand (Durchschuss)

Zeilenabstand zwischen den Unterlängen der oberen Zeile und den Oberlängen der unteren Zeile:

  • Mindestens: 1mm
  • Höchstens: 5 mm

Schriftart & Farbe

Damit die Empfängeradresse gut gelesen werden kann, ist eine klare Schrift mit einer gut lesbaren Schriftgröße zwingend erforderlich.

  • Empfohlene Schriftarten: Arial, Calibri, Verdana oder Helvetica
  • Einheitliche Schrift und einheitlicher Zeichenabstand
  • Schriftfarbe: Schwarz
  • Keine Kursivschriften oder Zierschriften
  • Keine Serifenschrift (Schrift ohne Querbalken am Ende der Buchstaben)
  • Keine Schriften mit zusammenhängenden Buchstaben
  • Keine 3D oder schattierte Schriften

 

In der Regel von PostNL nicht akzeptiert:

 

Weitere Feinheiten zur Gestaltung:

PostNL gibt weitere Anforderungen zur Adressgestaltung vor:

  • Mindestens drei, maximal sechs Zeilen
  • Adresse muss linksbündig geschrieben sein
  • Keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen
  • Weder Postleitzahl noch Ort unterstreichen oder gesperrt schreiben
  • Postleitzahl und Ort in Großbuchstaben schreiben
  • Die Zahlen und Buchstaben der Postleitzahl durch ein einzelnes Leerzeichen trennen. Postleitzahl und Ort durch ein doppeltes Leerzeichen getrennt.

In der Regel von der PostNL nicht akzeptiert:

Eine ausführliche Dokumentation der Anforderungen der PostNL finden Sie hier.

Adressüberprüfung bei Pingen (seit dem 01. Juli 2024)

Um Ihnen zu helfen, die Anforderungen von PostNL zu erfüllen, überprüft Pingen seit dem 01. Juli 2024 bei Briefen in die Niederlande die Empfängeradresse zusätzlich auf die Einhaltung weiterer Anforderungen.

Sollte Pingen erkennen, dass ein Dokument die Adressanforderungen nicht einhält, bekommt es nach dem Upload den Status "Aktion erforderlich". Über die "Deckblatt-Funktion" lässt sich die Empfängeradresse direkt über Pingen korrigieren. Mit dieser Funktion wird automatisch eine neue Seite vor das betreffende Dokument hinzugefügt. Hierbei kann die Adresse unter Einhaltung der Adressanforderungen erneut eingegeben und so auf dem Deckblatt platziert werden.

Folgende Anforderungen werden seit dem 01. Juli 2024 in Pingen überprüft:

Unerlaubte Inhalte in der Postleitzahl Zeile

In der Adresszeile mit der Postleitzahl und dem Ort muss die Postleitzahl jeweils vor dem Ort stehen. Zudem darf sich kein Zeichen (wie z.B. Komma oder Bindestrich) zwischen der Postleitzahl und dem Ort befinden. Beide Informationen müssen mit einem bzw. zwei Leerzeichen getrennt sein. Pingen prüft, ob die Reihenfolge stimmt und sich mindestens ein Leerzeichen nach der Postleitzahl befindet.

Zudem sollten Länderbezeichnungen vor der Postleitzahl wie beispielsweise NL- oder NL vermieden werden, da diese seitens PostNL nicht mehr akzeptiert werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass auf der Zeile mit der Postleitzahl einzig die Postleitzahl und der Ort stehen. Die Postleitzahl muss zudem aus 4-Zahlen und 2-Buchstaben bestehen. Die Postleitzahl und der Ort sollten durch mindestens einen, idealerweise zwei Leerzeichen getrennt sein. Also z.B. 1011 AH Amsterdam oder 1011 AH Amsterdam (und nicht "1011 AH, Amsterdam" bzw. "NL1011 AH Amsterdam" bzw. "AH 1011 Amsterdam" bzw. "1011 Amsterdam AH" bzw. "1011 AH-Amsterdam" oder "Amsterdam 1011 AH").

Ungültige Postleitzahl-Schreibweise

In den Niederlanden gelten Postleitzahlen, die nicht aus 4-Zahlen und 2-Großbuchstaben bestehen, als ungültig. Sollte eine Empfängeradresse eine Postleitzahl mit weniger oder mehr als 4-Zahlen und 2-Buchstaben haben, wird diese von Pingen abgelehnt. Pingen prüft, ob auf der letzten bzw. zweitletzten Adresszeile eine Postleitzahl mit 4-Zahlen und 2-Buchstaben steht und diese korrekt vom Ort getrennt ist.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Postleitzahl aus 4 -Zahlen und 2-Buchstaben besteht. Die Postleitzahl und der Ort sollten durch mindestens einen, idealerweise zwei Leerzeichen getrennt sein. Also z.B. 1011 AH Amsterdam (und nicht "10 11 AH Amsterdam" bzw. "101 AH Amsterdam" oder "1’011 AH Amsterdam").

Inkorrekte Postleitzahl-Schreibweise

PostNL schreibt vor, dass die Postleitzahl jeweils aus 4 Zahlen sowie 2 Grossbuchstaben besteht und mittels einem bzw. zwei Leerzeichen vom Ort getrennt ist. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob die Postleitzahl korrekt geschrieben ist.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Postleitzahl mit Grossbuchstaben geschrieben und korrekt getrennt ist. Also z.B. 1011 AH Amsterdam oder 1011 AH Amsterdam (und nicht "1011,AH Amsterdam" bzw. "1011AH Amsterdam" oder "1011 ah Amsterdam").

Nicht unterstützter ISO-Ländercode

Die Schreibweise NL-1011 AH Amsterdam (also ISO2 Ländercode vor der PLZ) wird von PostNL seit mehreren Jahren nicht mehr unterstützt. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob sich auf der Zeile mit der Postleitzahl ein ISO2 Ländercode (wie z.B. "NL-") befindet.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Länderbezeichnung auf der letzten Adresszeile steht und die Adresszeile mit der PLZ keine Länderbezeichnung hat. Also z.B. 1011 AH Amsterdam (und nicht "NL-1011 AH Amsterdam").

Länderbezeichnung auf der Postleitzahl Zeile

PostNL gibt vor, dass das Land jeweils als einziger Inhalt auf der letzten Adresszeile stehen soll. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob sich auf der Zeile mit der Postleitzahl eine Länderbezeichnung (wie z.B. "Niederlande" bzw. "Nederland" bzw. "Netherlands" oder "Schweiz") befindet.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Länderbezeichnung auf der letzten Adresszeile steht und die Adresszeile mit der PLZ keine Länderbezeichnung hat. Also z.B. 1011 AH Amsterdam (und nicht "1011AH Amsterdam" bzw. "1011 AH Amsterdam, Niederlande" oder "3000 Bern, Schweiz").

Länderbezeichnung in der letzten Adresszeile

PostNL gibt vor, dass bei lokalen Briefen nach den Niederlanden der Ländername nicht in der Adresse angegeben werden soll. Pingen überprüft, ob Niederlande als Zielland bei lokalen Briefen angegeben ist.

Für Organisationen mit dem Standardempfängerland Niederlande: Bitte stellen Sie sicher, dass kein Ländername (wie "Netherlands", "Nederland" oder "Niederlande") in der letzten Adresszeile steht.

Unerlaubte Adressstruktur (Demnächst)

Beim Versand in die Niederlande muss zwingend ein Empfänger in der Adresse angegeben werden. Auch sind zwischen den verschiedenen Adresszeilen keine leeren Zeilen (bzw. Zeilen ohne Inhalt) erlaubt. Auf die Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer bzw. Postfach muss zwingend die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgen. Zudem dürfen weder die Angaben der Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer noch die Adresszeile mit der PLZ/Ort über mehrere Adresszeilen aufgeteilt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse einen Empfänger und keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen enthält, auf die Adresszeile mit dem Straßennamen bzw. Postfach die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgt und sowohl die Adresszeile mit dem Straßennamen wie auch die Adresszeile mit der PLZ/Ort so gekürzt werden, dass diese jeweils auf eine Adresszeile passen.

 

Wichtig:

Pingen kann aus technischen Gründen keine vollständige Verifizierung der Anforderung seitens PostNL vornehmen. Die Adressprüfung seitens Pingen dient einzig der Unterstützung, diverse Probleme bereits vor dem Versand erkennen zu können. Es obliegt jedoch dem Absender sicher zu stellen, dass die über Pingen in die Niederlande aufgegebenen Briefe den Bestimmungen der PostNL entsprechen. Allfällige Mehraufwände aufgrund inkorrekter Adressierung werden seitens Pingen weiter verrechnet.

Hinweis: Die Abbildungen in diesem Beitrag sind nicht maßstabsgetreu.

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