Hilfe-Center

Adressanforderungen Deutsche Post (Deutschland)

Briefe nach Deutschland werden, nachdem sie gedruckt wurden, an die Deutsche Post für die Zustellung weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt liegt die weitere Verantwortung bei der Deutschen Post. Damit Ihre Briefe reibungslos und zu den vereinbarten Preisen durch die Deutschen Post verarbeitet werden können, ist es wichtig, dass die Empfängeradressen spezifische Anforderungen einhalten.

Die wichtigsten Adressanforderungen der Deutschen Post haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Um unsere Kunden bestmöglich bei der Einhaltung dieser Anforderungen zu unterstützen, überprüft Pingen seit dem 01. Oktober 2023 bei Briefen nach Deutschland die Empfängeradresse auf zusätzliche Anforderungen. Zu der Adressüberprüfung von Pingen

Sollte es bei der Verarbeitung der Empfängeradresse zu Problemen kommen, kann die Deutsche Post den Brief zurückweisen oder nur gegen einen Aufpreis befördern. Sollte es bei der Verarbeitung der Empfängeradresse zu Problemen kommen, kann die Deutsche Post den Brief zurückweisen oder nur gegen einen Aufpreis befördern. In solchen Fällen erfolgt keine Kostenrückerstattung, da der Absender für die korrekte Adressierung verantwortlich ist und die Kosten den zusätzlichen Aufwand der Verarbeitung abdecken. Um sicherzustellen, dass die Adresse den postalischen Adressanforderungen entspricht, empfehlen wir, einen Testbrief über Pingen zu versenden und die erfolgreiche Zustellung zu überprüfen. Auf diese Weise können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, um eine reibungslose Zustellung zu gewährleisten.

Adressanforderungen der Deutsche Post:

Adressaufbau

Damit die Empfängeradresse durch die Deutsche Post verarbeitet werden kann, muss folgende Reihenfolge eingehalten werden:

  • Anrede (optional)
  • Name des Empfängers oder der Firma
  • Weitere Empfängerbezeichnungen (optional)
  • Straße und Hausnummer bzw. Postfach und Postfachnummer in einer Zeile in dieser Reihenfolge angeben. Ergänzende Hinweise (Treppenhaus C, Hinterhof, Wohnung 7) durch doppelten Schrägstrich (//) getrennt hinter der Hausnummer hinzufügen.
  • 5-Stellige Postleitzahl und Bestimmungsort in einer Zeile in dieser Reihenfolge, ohne eine Komma-Trennung zwischen Postleitzahl und Bestimmungsort. Auf zusätzliche Angaben zum Empfängerland (Länderkennzeichen oder ISO-Kennung) muss zwingend verzichtet werden.
Wichtig: Bei Organisationen mit dem Standard Empfängerland Deutschland ist es zwingend erforderlich das Empfängerland (z.B. Deutschland, DE-, D-) bei lokalen Briefen wegzulassen. 

In der Regel von der Deutschen Post akzeptiert:

In der Regel von der Deutschen Post nicht akzeptiert:

Schriften

Die Deutsche Post gibt spezifische Angaben für die Schriftformatierung vor:

Schriftgröße (Versalhöhe)

  • Mindestens: 2,3 mm
  • Höchstens: 4,7 mm
  • Empfohlene Schriftgröße: 10 pt bis 12 pt im Schriftschnitt "regular" (normal)

Zeichenabstand

Ende eines Zeichens bis zum Anfang eines nächsten Zeichens:

  • Mindestens: 0,2 mm
  • Höchstens: 0,4 mm

Wortabstand

Der Abstand zwischen Ziffernblöcken und Wörtern:

  • Mindestens: 1,0 mm
  • Höchstens: 4,0 mm
  • In der Regel ein oder zwei Leerzeichen

Zeilenabstand (Durchschuss)

Einheitlicher Zeilenabstand zwischen den Unterlängen der oberen Zeile und den Oberlängen der unteren Zeile für die gesamte Anschrift:

  • Mindestens: 0,5 mm
  • Höchstens: 2,5 mm

Schriftart & Farbe

Damit die Empfängeradresse gut gelesen werden kann, ist eine klare Schrift mit einer gut lesbaren Schriftgröße zwingend erforderlich.

  • Empfohlene Schriftarten: Arial, Frutiger, Helvetica, Times oder Univers
  • Einheitliche Schrift
  • Schriftfarbe: Schwarz
  • Keine Kursivschriften oder Zierschriften
  • Keine Serifenschrift
  • Keine Schriften mit zusammenhängenden Buchstaben
  • Keine 3D oder schattierte Schriften

 

In der Regel von der Deutschen Post nicht akzeptiert:

Weitere Feinheiten zur Gestaltung:

Die Deutsche Post gibt weitere Anforderungen zur Adressgestaltung vor:

  • Der Anschriftenblock muss laut DIN 5008 linksbündig sein
  • Keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen
  • Einheitlicher Zeilenabstand für die gesamte Anschrift
  • Weder Postleitzahl noch Ort unterstreichen oder gesperrt schreiben
  • Einsatz von ausschließlich lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern

In der Regel von der Deutschen Post nicht akzeptiert:

Eine ausführliche Dokumentation der Anforderungen finden Sie hier.

Adressüberprüfung bei Pingen (seit dem 01. Oktober 2023)

Um Ihnen zu helfen, die Anforderungen der Deutschen Post zu erfüllen, überprüft Pingen seit dem 01. Oktober 2023 bei Briefen nach Deutschland die Empfängeradresse zusätzlich auf die Einhaltung weiterer Anforderungen.

Sollte Pingen erkennen, dass ein Dokument die Adressanforderungen nicht einhält, bekommt es nach dem Upload den Status "Aktion erforderlich". Über die "Deckblatt-Funktion" lässt sich die Empfängeradresse direkt über Pingen korrigieren. Mit dieser Funktion wird automatisch eine neue Seite vor das betreffende Dokument hinzugefügt. Hierbei kann die Adresse unter Einhaltung der Adressanforderungen erneut eingegeben und so auf dem Deckblatt platziert werden.

Folgende Anforderungen werden seit dem 01. Oktober 2023 in Pingen überprüft:

Probleme beim Straßennamen und der Hausnummer

Die Hausnummer muss zwingend hinter dem Straßennamen stehen. Pingen prüft die Reihenfolge des Straßennamens und der Hausnummer sowie Störelemente innerhalb der Adresszeile.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Hausnummer nach der Straße steht mit einem Abstand dazwischen und keine störenden Zeichen vorhanden sind. Also z.B. Musterstraße 1 bzw. Musterstr. 1  (und nicht "1 Musterstraße" bzw. "Musterstraße., 1" bzw. "Musterstr.1" bzw. "Musterstraße1" bzw. "Musterstraße1,")

Unerlaubter Inhalt nach der Hausnummer

Hinter der Hausnummer dürfen ergänzende Hinweise (Treppenhaus C, Hinterhof, Wohnung 7) nur durch doppelten Schrägstrich (//) getrennt platziert werden. Pingen prüft, ob hinter der Hausnummer Inhalte ohne die Trennung des doppelten Schrägstrichs platziert wurden und dass diese sich auf derselben Adresszeile befinden.

Bitte stellen Sie sicher, dass nach der Hausnummer keine weiteren Angaben stehen bzw. diese durch "//" getrennt sind und dass sich die Inhalte nach dem "//" auf derselben Adresszeile befinden. Also z.B. Musterweg 1b bzw. Musterweg 1b // Türe Rechts (und nicht "Musterweg 1b Türe Rechts" oder "Musterweg 1b 1b")

Unerlaubter Inhalt nach dem Postfach

Wird ein Postfach angegeben, so muss dieses auf einer eigenständigen Zeile stehen und es dürfen nach der Postfach-Nummer keine weiteren Inhalte folgen. Pingen prüft, ob nach der Postfach-Nummer noch weitere Inhalte folgen.

Bitte stellen Sie sicher, dass nach dem Postfach einzig die Postfachnummer steht. Also z.B. Postfach 123 bzw. Postfach 12 11 13 (und nicht "Postfach 123, Kst 12345" bzw. "Postfach 12 11 13, 10557 Berlin").

Unerlaubte Inhalte in der Postleitzahl Zeile

In der Adresszeile mit der Postleitzahl und dem Ort dürfen keine weiteren Informationen platziert werden. Länderbezeichnungen vor der Postleitzahl wie beispielsweise DE- oder D- sind untersagt. Pingen prüft, ob sich unerlaubte Inhalte auf der Adresszeile mit der Postleitzahl befinden.

Zudem darf kein Zeichen (wie z.B. Komma oder Bindestrich) zwischen der Postleitzahl und dem Ort stehen. Beide Informationen müssen mit einem Leerzeichen getrennt sein. Pingen prüft, ob sich ein Leerzeichen nach der Postleitzahl befindet.

Bitte stellen Sie sicher, dass auf der Zeile mit der Postleitzahl einzig die Postleitzahl und der Ort stehen und diese durch einen Leerschlag getrennt sind. Also z.B. 10557 Berlin (und nicht "10557, Berlin" bzw. "D-10557 Berlin" oder "10557 Berlin (Brandenburg)").

Postleitzahl ist nicht 5-Stellig

In Deutschland gelten Postleitzahlen, die nicht 5-stelllig sind, als ungültig. Sollte eine Empfängeradresse eine Postleitzahl mit weniger oder mehr als 5 Stellen haben, wird diese von Pingen abgelehnt. Pingen prüft, ob auf der letzten bzw. zweitletzten Adresszeile eine 6-stellige Postleitzahl steht.

Bitte stellen Sie sicher, dass die PLZ eine durchgehende 5-stellige Zahl ist. Also z.B. 10557 Berlin (und nicht "1055 Berlin" bzw. 10 557 Berlin").

Nicht unterstützter ISO-Ländercode

Die Schreibweise DE-10557 Berlin (also ISO2 Ländercode vor der PLZ) wird von der Deutschen Post seit mehreren Jahren nicht mehr unterstützt. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob sich auf der Zeile mit der Postleitzahl ein ISO2 Ländercode (wie z.B. "DE-") befindet.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Länderbezeichnung auf der letzten Adresszeile steht und die Adresszeile mit der PLZ keine Länderbezeichnung hat. Also z.B. 10557 Berlin (und nicht "DE-10557 Berlin").

Länderbezeichnung auf der Postleitzahl Zeile

Die Deutsche Post schreibt vor, bei lokalen Briefen zwingend auf die Länderbezeichnung zu verzichten. Aus diesem Grund prüft Pingen bei Organisationen mit dem Standard Empfängerland Deutschland, ob sich auf der Postleitzahl Zeile die Länderbezeichnung (wie z.B. "Deutschland" bzw. "Germany") befindet.

Bitte stellen Sie sicher, dass auf der Postleitzahl Zeile einzig die PLZ sowie der Ort stehen. Also z.B. 10557 Berlin (und nicht "10557 Berlin (Deutschland)" bzw. "10557 Berlin, Deutschland" oder "10557 Berlin Germany").

Länderbezeichnung auf der letzten Adresszeile

Die Deutsche Post gibt vor, bei Briefen von Deutschen Absendern nach Deutschland auf die Länderbezeichnung zwingend zu verzichten. Aus diesem Grund prüft Pingen bei Organisationen mit dem Standard Empfängerland Deutschland, ob sich auf der letzten Adresszeile die Länderbezeichnung (wie z.B. "Deutschland" bzw. "Germany") befindet.

Bitte stellen Sie sicher, dass auf der letzten Zeile einzig die PLZ sowie der Ort stehen. Also z.B. 10557 Berlin (und nicht "Deutschland").

Unerlaubte Adressstruktur (Demnächst)

Beim Versand nach Deutschland muss zwingend ein Empfänger in der Adresse angegeben werden. Auch sind zwischen den verschiedenen Adresszeilen keine leeren Zeilen (bzw. Zeilen ohne Inhalt) erlaubt. Auf die Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer bzw. Postfach muss zwingend die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgen. Zudem dürfen weder die Angaben der Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer noch die Adresszeile mit der PLZ/Ort über mehrere Adresszeilen aufgeteilt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse einen Empfänger und keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen enthält, auf die Adresszeile mit dem Straßennamen bzw. Postfach die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgt und sowohl die Adresszeile mit dem Straßennamen wie auch die Adresszeile mit der PLZ/Ort so gekürzt werden, dass diese jeweils auf eine Adresszeile passen.

 

Wichtig:

Pingen kann aus technischen Gründen keine vollständige Verifizierung der Anforderung seitens der Deutschen Post vornehmen. Die Adressprüfung seitens Pingen dient einzig der Unterstützung, diverse Probleme bereits vor dem Versand erkennen zu können. Es obliegt jedoch dem Absender sicher zu stellen, dass die über Pingen nach Deutschland aufgegebenen Briefe den Bestimmungen der Deutschen Post entsprechen. Allfällige Mehraufwände aufgrund inkorrekter Adressierung werden seitens Pingen weiter verrechnet.

Hinweis: Die Abbildungen in diesem Beitrag sind nicht maßstabsgetreu

Sie finden nicht, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie einfach eine Nachricht. Unser Support-Team hilft Ihnen gerne weiter.

Support kontaktieren